Leistungsumfang Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik  •	Abwicklung von Genehmigungsverfahren  •	Fundierte Beratung technischer Möglichkeiten •	Beurteilung technischer Einrichtungen •	Überprüfung der Brandschutzvorrichtungen •	Erkennen von Störungen sowie Veranlassen von Maßnahmen zur Behebung •	Überwachung der geplanten Veranstaltung •	Technische Leitung von Veranstaltungen •	Durchführen und Kontrollieren der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes •	Koordination von verschiedenen Gewerken, Dienstleistern Gefährdungsbeurteilug  Bestehende Gefährdungen ermitteln, beurteilen und auf das bestmögliche Minimum reduzieren. Sicherheitskonzept  Veranstaltung gesetzeskonform umsetzen. Ein Sicherheitskonzept beschreibt die konkreten Ramenbedingungen für die Umsetzung einer Veranstaltung. Verantwortlicher für  Veranstaltungstechnik  Die Aufgaben des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik regelt die Sonderbauverordnung (NRW).
Meine Dienstleistungen
Personalauswahl (DGUV Information 215-310) Aufgrund der besonderen Gefährdungen ist es für Sie als Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer zwingend geboten, Veranstaltungen mit Personen zu planen und durchzuführen, die die jeweils notwendige Eignung und Erfahrung beziehungsweise Qualifikation haben. Nur so kann eine sichere Veranstaltung im rechtskonformen Rahmen durchgeführt werden.
Ihr zuverlässiger Partner für eine sichere Veranstaltung.
Sebastian Bitter Franz-Liszt-Str. 6 48282 Emsdetten E-Mail: info(at)sebastian-bitter.de Phone: +49 (0) 151 12135788
Gefährdungsbeurteilung Eine Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element für die Durchführung einer sicheren Veranstaltung. Sie dient dazu, das Ausmaß möglicher Schäden, die durch betrachtete Gefährdungen verursacht werden können, zu erfassen und die Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieser Schäden abzuschätzen und ihnen durch die Ergreifung entsprechender Maßnahmen entgegenzuwirken. Trotz klarer gesetzlicher Verpflichtung wird die Gefährdungsbeurteilung leider noch nicht flächendeckend und in der erforderlichen Notwendigkeit durchgeführt. Es wäre jedoch sinnvoll, sie bereits in der Planungsphase einer Veranstaltung zu entwickeln und sie im weiteren Verlauf der Planungen stetig, den Erfordernissen entsprechend, anzupassen. Generell wird bei einer Gefährdungsbeurteilung eine detaillierte Übersicht über die zu erwartenden Gefährdungen erstellt und die erforderlichen Maßnahmen zu deren Beseitigung beziehungsweise Reduzierung erarbeitet. Dabei wird die Wirksamkeit der Maßnahmen kontrolliert und gegebenenfalls angepasst. Auch bereits bestehende Gefährdungsbeurteilungen, die sich aus produktbezogenen Risiken (Personal, verschiedene Dienstleistende, Besuchende) ergeben, werden einbezogen. Eine allgemeingültige Strategie zur Entwicklung einer Gefährdungsbeurteilung gibt es jedoch nicht. Der Umfang und die Methodik orientieren sich immer an der individuellen Situation. Folgende Schritte haben sich jedoch bewährt: 1. Festlegung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten 2. Ermittlung der Gefährdungen 3. Beurteilung der Gefährdungen 4. Festlegung der Maßnahmen 5. Durchführung der Maßnahmen 6. Prüfung der Wirksamkeit 7. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung Sie möchten eine sichere, gesetzeskonforme Veranstaltung durchführen? Gerne unterstütze und berate ich Sie. In enger Abstimmung mit den verantwortlichen beteiligten Personen erstelle ich für alle Produktionsabläufe Risikobewertungen und lege Schutzmaßnahmen fest. Auch die Durchführung und Kontrolle von Maßnahmen gehören zu meinem Angebot. Nutzen Sie meine Kompetenz im Bereich der Veranstaltungssicherheit. Definition Gefährdung: Gefährdung bedeutet die Möglichkeit, dass Menschen räumlich und zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen. Gefährdung bezeichnet also die Möglichkeit eines Schadens, ohne Aussagen zur Schadensschwere oder zur Eintrittswahrscheinlichkeit zu treffen.
Referenzen Sebastian Bitter Seit der Firmengründung im Jahre 2004 bin ich in der Veranstaltungsbranche tätig. Der Schwerpunkt der Dienstleistung in den ersten Jahren meiner Selbständigkeit lag im Bereich der Planung, Einrichtung und Programmierung von Licht- und Medientechnik. Aufgrund dieser langjährigen Erfahrungen und der erworbenen Qualifizierung zum Meister für Veranstaltungstechnik im Jahre 2011 verlagerte sich mein Dienstleistungsangebot stark in den Bereich der Veranstaltungssicherheit. In meiner Tätigkeit als Meister für Veranstaltungstechnik berate ich Betreiber, Veranstalter und Nutzer von Versammlungsstätten sicherheitstechnisch. Dabei bewerte ich Veranstaltungen hinsichtlich der auftretenden Gefahren, führe sicherheitstechnische Begehungen durch und erstelle Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen. Herzlich willkommen auf meiner Internetseite! Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Veranstaltung zu einem sicheren Erlebnis zu machen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Konzeptionierung und Durchführung aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die für Ihre Veranstaltung notwendig sind.
Ein Sicherheitskonzept beschreibt die sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen einer Veranstaltung. Die Sicherheit einer Veranstaltung ist die zentrale Voraussetzung für deren Erfolg. Hohes Sicherheitsniveau durch klare Definition von Verantwortlichkeiten und Pflichten.
Warum sollten Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen! Vermeidung von Gefährdungen Erfüllung der gesetzlichen Risikobeurteilung Erfüllung der Dokumentationspflicht Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen Basis für behördliche Abstimmung und Genehmigung Begrenzung des Haftungsrisikos Vermeidung von Rechtsfolgen Klare dokumentierte Übertragung von Verantwortungen und Pflichten Handlungskonzept für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz
Leistungsumfang Sicherheitskonzept  •	Geltungs- und Wirkungsbereich •	Definition der Verantwortlichkeiten •	Definition von Entscheidungsträgern •	Veranstaltungsbeschreibung •	Beschreibung des Veranstaltungsortes •	Infrastruktur des Veranstaltungsortes •	Flächennutzung und Flächengestaltung •	Aufbauten, Zelte, Bühnen •	Definition von Flucht- und Rettungswegen •	Nachweis der Flucht- und Rettungswege •	Zulässige maximalen Besuchermenge •	Zutrittsregelungen •	Beurteilung des Besucherprofiles •	Zu erwartendes Besucherverhalten •	Zu erwartende Besucherzahl •	Erfahrungswerte von vergleichbaren Veranstaltungen •	Besucherverhalten bei An-/Abreise •	Besucherlenkung bei An-/Abreise •	Verkehrskonzept, Verkehrssperrungen •	Verkehrsanbindung an den Veranstaltungsort •	Parkflächen, Parkplatzkonzept •	Sicherheitsabsperrungen •	Einzäunungen •	Bühnenabsperrungen •	Sperrmaßnahmen •	Einlassschleusen •	Warteflächen für Besuchende •	Entlastungsflächen •	Publikumslenkung und -steuerung •	Verwendung von offenem Feuer •	Pyrotechnischen Gegenständen •	Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten •	Zusammensetzung der Veranstaltungsleitung •	Krisenmanagement •	Zielgerichtete Sicherheitsdurchsagen •	Notfallbeschallung •	Sicherheitsstromversorgung •	Sicherheitsbeleuchtung •	Blitzschutz •	Brandschutz •	Personendichten, Überfüllungskonzept •	Individuelles Räumungskonzept •	Zufahrten für Rettungsfahrzeuge •	Aufstellflächen Einsatzkräfte •	Effiziente Kommunikationsmittel •	Kommunikation mit den Besuchenden •	Kommunikation mit Sicherheitsbehörden •	Überwachung von Wetterereignisse •	Detaillierte Risikobewertung •	Erstellung notwendiger Planungsunterlagen •	Aussagen zum Sanitätsdienst •	Aussagen zum Rettungsdienst •	Sicherheits- oder Ordnungsdienst •	Abstimmung notwendiger Einsatzkonzepte
Erstellung von Sicherheitskonzepten Bei der Planung einer Veranstaltung taucht immer wieder der Begriff Sicherheitskonzept auf. In diesem Zusammenhang stellt sich somit grundsätzlich die Frage, was genau unter einem Sicherheitskonzept zu verstehen ist und wann es erforderlich ist. Ein Sicherheitskonzept wird in § 43 der Sonderbauverordnung (NRW) gefordert. Es ist immer dann erforderlich, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Beispielsweise muss in Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besuchern zwingend ein Sicherheitskonzept - im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden - erstellt werden. Handelt es sich bei der Veranstaltung um ein Volksfest, einen Großmarkt oder eine Messe, so kann laut der Gewerbeordnung ein Sicherheitskonzept gefordert werden, wenn der Schutz der Veranstaltungsteilnehmer/-innen vor Gefahren für Leben oder Gesundheit nicht gewährleistet ist oder sonstige erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu befürchten sind. Ein Sicherheitskonzept ist ein nützliches Hilfsmittel für eine strukturierte Planungsphase und Durchführung einer Veranstaltung. Die Anforderungen an dieses Instrument sind jedoch komplex und bei bestimmten Veranstaltungen äußerst vielfältig. So müssen unter anderem bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, die für die sichere Durchführung der Veranstaltungen von Bedeutung sind, erfasst werden. Durch diese umfangreichen Anforderungen gewährleistet ein Sicherheitskonzept die höchstmögliche Sicherheit aller Personen während der Veranstaltung. Eine vollständige Risikominimierung ist durch ein Sicherheitskonzept allerdings nicht möglich. Die Erstellung eines Sicherheitskonzepts erfordert, ebenso wie die ordnungsgemäße Planung der Veranstaltung, ein gewisses Maß an Fachwissen. Gerne unterstütze ich Sie bereits in der Planungsphase der Veranstaltung und berate Sie zum Thema Veranstaltungssicherheit, sowie bei der Kommunikation mit den Behörden. Die Planung eines Sicherheitskonzepts für eine Veranstaltung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen, um allen Beteiligten genügend Zeit zu geben, das Sicherheitskonzept untereinander abzustimmen. Professionelle Außendarstellung durch hohes Sicherheitsniveau. Sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Maßnahmen zur Risikominimierung anwenden - Begrenzen von Haftungsrisiken
Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik Bei Veranstaltungen wie Konzerten, Theateraufführungen oder sonstigen Events müssen sämtliche bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen und sonstige technischen Einrichtungen sicher und gefahrlos eingesetzt werden können. Dieselbe Anforderung gilt auch für Generalproben, Auf- und Abbau, wesentliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie technische Proben auf Großbühnen oder Szenenflächen. Häufig ist dabei die Anwesenheit eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik vorgeschrieben. Für die Sicherheit der Versammlungsstätte und die Einhaltung der Vorschriften ist grundsätzlich der Betreiber verantwortlich. Er oder ein vom ihm beauftragter Veranstaltungsleiter muss während des Betriebes ständig anwesend sein. Wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen nicht betriebsbereit sind, oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können, ist der Betreiber in letzter Konsequenz dazu verpflichtet, den Betrieb einzustellen. Darüber hinaus muss der Betreiber die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten, indem er sämtliche dazu erforderlichen Maßnahmen trifft. Zudem hat er bereits im Vorfeld alle notwendigen Informationen einzuholen, um Gefahrenpotentiale einer Veranstaltung zu ermitteln. Die Planung ist von einer ausreichend qualifizierten Person durchzuführen, die mit der Versammlungsstätte und deren Einrichtungen vertraut ist. Die Pflichten können schriftlich übertragen werden, die Verantwortung des Betreibers bleibt jedoch unberührt. Als Meister für Veranstaltungstechnik habe ich die Qualifikation als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nach § 39 der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten erlangt. Ich berate Sie umfassend hinsichtlich aller technischen Möglichkeiten, schätze bereits in der Planungsphase differenziert die möglichen Risiken ein, prüfe die Installation der Beleuchtungs- und Tontechnik einschließlich der Energieversorgung, bewerte Spezialeffekte und helfe Ihnen gern, Ihre Interessen gegenüber den Behörden und Dienstleistern zu vertreten. Gerne berate ich Sie in allen Planungsphasen und bei der gesetzeskonformen Umsetzung der Veranstaltung. Stellen Sie sicher, dass der Veranstaltungsort für die Durchführung der geplanten Veranstaltung geeignet ist. Sicherheit ist das höchste Gebot bei einer Veranstaltung. Erfüllen Sie die gesetzlichen Dokumentations- anforderungen um das Haftungsrisiko zu minimieren.
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Sebastian Bitter