SebastianBitter
Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik
Meine Dienstleistungen
Ihr zuverlässiger Partner für eine sichere Veranstaltung.
Sebastian Bitter
Franz-Liszt-Str. 6
48282 Emsdetten
E-Mail: info(at)sebastian-bitter.de
Phone: +49 (0) 151 12135788
Gefährdungsbeurteilung
Eine
Gefährdungsbeurteilung
ist
das
zentrale
Element
für
die
Durchführung
einer
sicheren
Veranstaltung.
Sie
dient
dazu,
das
Ausmaß
möglicher
Schäden,
die
durch
betrachtete
Gefährdungen
verursacht
werden
können,
zu
erfassen
und
die
Wahrscheinlichkeit
des
Eintritts
dieser
Schäden
abzuschätzen
und
ihnen
durch
die
Ergreifung
entsprechender
Maßnahmen entgegenzuwirken.
Trotz
klarer
gesetzlicher
Verpflichtung
wird
die
Gefährdungsbeurteilung
leider
noch
nicht
flächendeckend
und
in
der
erforderlichen
Notwendigkeit
durchgeführt.
Es
wäre
jedoch
sinnvoll,
sie
bereits
in
der
Planungsphase
einer
Veranstaltung
zu
entwickeln
und
sie
im
weiteren Verlauf der Planungen stetig, den Erfordernissen entsprechend, anzupassen.
Generell
wird
bei
einer
Gefährdungsbeurteilung
eine
detaillierte
Übersicht
über
die
zu
erwartenden
Gefährdungen
erstellt
und
die
erforderlichen
Maßnahmen
zu
deren
Beseitigung
beziehungsweise
Reduzierung
erarbeitet.
Dabei
wird
die
Wirksamkeit
der
Maßnahmen
kontrolliert
und
gegebenenfalls
angepasst.
Auch
bereits
bestehende
Gefährdungsbeurteilungen,
die
sich
aus
produktbezogenen
Risiken
(Personal,
verschiedene Dienstleistende, Besuchende) ergeben, werden einbezogen.
Eine
allgemeingültige
Strategie
zur
Entwicklung
einer
Gefährdungsbeurteilung
gibt
es
jedoch
nicht.
Der
Umfang
und
die
Methodik
orientieren
sich
immer
an
der
individuellen
Situation. Folgende Schritte haben sich jedoch bewährt:
1. Festlegung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
2. Ermittlung der Gefährdungen
3. Beurteilung der Gefährdungen
4. Festlegung der Maßnahmen
5. Durchführung der Maßnahmen
6. Prüfung der Wirksamkeit
7. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Sie möchten eine sichere, gesetzeskonforme Veranstaltung durchführen?
Gerne
unterstütze
und
berate
ich
Sie.
In
enger
Abstimmung
mit
den
verantwortlichen
beteiligten
Personen
erstelle
ich
für
alle
Produktionsabläufe
Risikobewertungen
und
lege
Schutzmaßnahmen
fest.
Auch
die
Durchführung
und
Kontrolle
von
Maßnahmen
gehören
zu
meinem Angebot. Nutzen Sie meine Kompetenz im Bereich der Veranstaltungssicherheit.
Definition Gefährdung:
Gefährdung
bedeutet
die
Möglichkeit,
dass
Menschen
räumlich
und
zeitlich
mit
einer
Gefahrenquelle
zusammentreffen.
Gefährdung
bezeichnet
also
die
Möglichkeit
eines
Schadens,
ohne
Aussagen
zur
Schadensschwere
oder
zur
Eintrittswahrscheinlichkeit
zu
treffen.
Warum sollten Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen!
•
Vermeidung von Gefährdungen
•
Erfüllung der gesetzlichen Risikobeurteilung
•
Erfüllung der Dokumentationspflicht
•
Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen
•
Basis für behördliche Abstimmung und Genehmigung
•
Begrenzung des Haftungsrisikos
•
Vermeidung von Rechtsfolgen
•
Klare dokumentierte Übertragung von Verantwortungen und Pflichten
•
Handlungskonzept für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz